Die Beisetzung der Urne findet zu einem späteren Zeitpunkt nach der Trauerfeier bzw. der Aufbahrung des Sarges statt. Das Ruherecht für ein Urnengrab beträgt mindestens 20 Jahre. Es ist ebenfalls möglich, die Urne in einer Erdbestattungsstelle beizusetzen.
Es ist auch gestattet, auf den großen städtischen Friedhöfen die Urne in einem gemeinschaftlichen Urnengarten beizusetzen. Hierbei handelt es sich um eine Grabstelle mit 60 Beisetzungsplätzen. Dieser Beisetzungsplatz wird für 20 Jahre erworben, die Nutzungsdauer kann, im Gegensatz zur eigenen Grabstelle, nicht verlängert werden.
In den einmalig zu entrichtenden Gebühren sind die Grabpflege sowie die Namensinschrift in einem Stein enthalten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im ehemaligen Krematorium auf dem Riensberger Friedhof einen Beisetzungsplatz im Kolumbarium zu erwerben. Die in einer Wand eingelassenen Urnenfächer werden für 20 Jahre erworben. Eine Verlängerung ist möglich.
Bei der anonymen Bestattung erfolgt die Beisetzung auf einem Gräberfeld eines Friedhofes ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstelle. Hier ist eine einmalige Beisetzungsgebühr zu entrichten.
Naturbestattung (Friedwald, Ruheforst), Diamantbestattung, Weltallbestattung.
Auf Wunsch führen wir auch eine Seebestattung durch, an der Sie teilnehmen können. Wir übernehmen alle Formalitäten für Sie. An einer dafür bestimmten Stelle der Nord- oder Ostsee oder auch weltweit lässt der Kapitän einer Seebestattungsrederei die vorschriftsmäßige Urne ins Meer ein. Der Vorgang wird im Logbuch festgehalten. Im Wasser löst sich die Urne innerhalb kurzer Zeit auf und gibt die Asche des Verstorbenen frei.
Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir eine Bestattungsform, die dem Leben und den Vorstellungen der verstorbenen Person entspricht.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0421 21 20 47 – Tag und Nacht
oder per
E-Mail info@bohlken-engelhardt.de.