Pusteblume

Was jetzt zu tun ist

Bohlken & Engelhardt: ein Leitfaden für den Todesfall

Tritt der Tod in der Wohnung ein ...

... sollten Sie zuerst Ihren Hausarzt oder den Notarzt verständigen, damit dieser den Totenschein ausstellt. Danach unterrichten Sie bitte uns, damit wir mit Ihnen einen Termin für die Überführung der verstorbenen Person in unser Beerdigungs-Institut in Bremen abstimmen können.

Tritt der Tod in einem Krankenhaus ein ...

... genügt es, wenn Sie uns verständigen. Wir besorgen die Todesbescheinigung von der Verwaltung und überführen den Verstorbenen nach Rücksprache mit dem Krankenhaus in unser Beerdigungs-Institut.

Tritt der Tod aufgrund eines Unfalls, Suizides oder eines Verbrechens ein ...

... sollten Sie zuerst die Polizei und/oder den Notarzt verständigen. Danach nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir übernehmen für Sie, soweit es uns möglich ist, alle in einem solchen Fall zusätzlichen Formalitäten mit der Polizei, den Behörden und Ämtern. Wir überführen die verstorbene Person, nach Freigabe durch die zuständigen Behörden, in unser Beerdigungs-Institut in Bremen.

Wichtige Dokumente im Todesfall

Um die Formalien schnell und ordnungsgemäß zu erfüllen, brauchen wir von Ihnen einige Unterlagen, die sich in Ihrem Besitz bzw. dem der/des Verstorbenen befinden.

Ist die/der Verstorbene ...

... ledig, ist die Geburtsurkunde wichtig.

... verheiratet, wird ein Auszug aus dem Familienbuch oder dem Familienstammbuch benötigt. Ist beides nicht vorhanden, brauchen wir von Ihnen die Heiratsurkunde.

... verwitwet, benötigen Sie zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners.

... geschieden, müssten Sie bitte einen Auszug aus dem Familienbuch mit Scheidungsvermerk vorlegen. Ist dieser Auszug nicht vorhanden, brauchen wir bitte die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil.

Darüber hinaus sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lebensversicherungen
  • Policen

Renten

Zur Abmeldung der Rente bzw. zur Beantragung der Vorschusszahlung für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner ist die letzte Rentenanpassungsmitteilung oder Rentennummer erforderlich. Betriebsrenten und Pensionen melden wir bei den Behörden ab.

Testament für das Nachlassgericht

Sollten Sie im Besitz eines Testamentes sein, sind Sie verpflichtet, das Original umgehend dem zuständigen Nachlassgericht auszuhändigen. Befindet sich das Testament beim Amtsgericht, müssen Sie den Hinterlegungsschein vorlegen. Sollten Sie einen Erbschein benötigen (z. B. für Bankgeschäfte), können Sie diesen beim Nachlassgericht gleichzeitig beantragen. Zuständig ist immer das Amtsgericht am Wohnsitz des Erblassers. Eine Sterbeurkunde ist immer beizufügen. Sie können auch einen Anwalt Ihres Vertrauens damit beauftragen. Wir unterstützen Sie bei diesen Themen mit unserem Know-how und unserer Erfahrung.

Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich sehr gern zur Seite.
Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen uns telefonisch unter – Tag und Nacht
oder per E-Mail info@bohlken-engelhardt.de.

0421 21 20 47 / 24h